Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Werne

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Die Vergnügungsteuer ist eine Steuer auf "Vergnügungen", die den Gemeinden zufließt, welche eine solche Steuer eingeführt haben. Sie ist als örtliche Aufwandsteuer einzuordnen.

    Die Vergnügungssteuer dient neben der Einnahmeerzielung auch ordnungs- und sozialpolitischen Zielen, indem z. B. durch die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.

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    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung II.1 - Stadtkämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-279

    E-Mail: kaemmerei@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernat II - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-279

    E-Mail: finanzen@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-389

    E-Mail: steuern@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werne

    Formulare

    Hinweise für Werne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werne

    Der Besteuerung (siehe auch § 1 "Steuergegenstand" der Vergnügungssteuersatzung) unterliegen die im Gebiet der Stadt Werne veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):


    - Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
    - Stripteasevorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
    - Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern (auch in Kabinen);
    - Sex- und Erotikmessen;
    - Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
    - das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in

    a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
    b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen
    sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

    Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werne

    Vergnügungsteuersatzung (PDF) der Stadt Werne in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werne

    Kosten

    Hinweise für Werne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werne

    Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Werne unter:

    https://www.werne.de/de/rathaus/stadtverwaltung/was-erledige-ich-wo/vergnuegungssteuer.php

    Die Erklärung der Einspielergebnisse können Sie hier vornehmen:

    Erklärung der Einspielergebnisse bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (PDF)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Werne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de