Vergnügungsteuer Festsetzung
Hinweise für Kamen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Vergnügunssteuer Steuererklärung
Der Besteuerung unterliegen z. B. die in Kamen veranstalteten nachfolgenden Vergnügen (Veranstaltungen):
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
- Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit
- das Bespielen von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit.
Die Vergnügungssteuer verfolgt neben der Einnahmeerzielung auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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