Vergnügungsteuer Festsetzung
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Die Vergnügungssteuer ist eine auf das Einspielergebnis der angemeldeten Geldspielgeräte und die Anzahl der Unterhaltungsspielgeräte bezogene Gemeindesteuer. Sie wird ferner bei Tanzveranstaltungen bezogen auf die Teilnehmerzahl oder die Raumgröße erhoben. Geld- und Unterhaltungsspielgeräte sind an- bzw. abzumelden; Tanzveranstaltungen bedürfen der rechtzeitigen Anmeldung.
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
- Geld- und Unterhaltungsspielgeräte sind bei der Aufstellung unverzüglich anzumelden.
- Tanzveranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn angemeldet werden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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