Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Die Vergnügungssteuer ist eine auf das Einspielergebnis der angemeldeten Geldspielgeräte und die Anzahl der Unterhaltungsspielgeräte bezogene Gemeindesteuer. Sie wird ferner bei Tanzveranstaltungen bezogen auf die Teilnehmerzahl oder die Raumgröße erhoben. Geld- und Unterhaltungsspielgeräte sind an- bzw. abzumelden; Tanzveranstaltungen bedürfen der rechtzeitigen Anmeldung.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    • Geld- und Unterhaltungsspielgeräte sind bei der Aufstellung unverzüglich anzumelden. 
    • Tanzveranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn angemeldet werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de