Vergnügungsteuer Festsetzung
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Die Vergnügungssteuer ist eine auf das Einspielergebnis der angemeldeten Geldspielgeräte und die Anzahl der Unterhaltungsspielgeräte bezogene Gemeindesteuer. Sie wird ferner bei Tanzveranstaltungen bezogen auf die Teilnehmerzahl oder die Raumgröße erhoben. Geld- und Unterhaltungsspielgeräte sind an- bzw. abzumelden; Tanzveranstaltungen bedürfen der rechtzeitigen Anmeldung.
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die An- und Abmeldung entstehen keine Gebühren.
Die zu entrichtende Steuer bestimmt sich nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Lage.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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