Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Der Vergnügungssteuer unterliegen die in der Stadt veranstalteten "Vergnügungen", u.a. r der Betrieb von Spielautomaten. 

    Grundlage für die Erhebung der Steuer ist die Vergnügungssteuersatzung.

    Die Steuer wird als Kartensteuer, Pauschsteuer oder Spielgerätesteuer erhoben. 

    • Die Spielgerätesteuer bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnbeteiligung nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse.
    • Steuerschuldner ist der Halter der Apparate (Aufsteller). Halter ist der Eigentümer der Apparate bzw. derjenige, dem die Apparate zur Nutzung überlassen sind.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.0.23 Finanzen und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 1

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Spielgerätesteuer:

    • Apparate mit Gewinnmöglichkeit:
      • Vergnügungssteuererklärung unter Angabe der einzelnen Einspielergebnisse und des Gesamtspielergebnisses sowie entsprechende prüffähige Unterlagen (Zählwerk-Ausdrucke); vgl. hierzu www.detmold.de/ Verwaltung der Stadt /Fachbereich 1/ Vergnügungssteuer
      • Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres auf dem amtlichen Vordruck unterschrieben einzureichen.
    • Apparate ohne Gewinnbeteiligung:
      • Zur Festsetzung der Steuer ist die Anzahl der Geräte formlos schriftlich anzugeben. 
      • Die An- und Abmeldung von Geräten erfolgt schriftlich.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de