Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Nachfolgende Veranstaltungen sind im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück steuerpflichtig:

    1. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
    2. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
    3. Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -
    4. Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
    5. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
      1. Spielhallen oder ähhnlichen Unternehmen
      2. Gastwirtschaften, Beherbungsbetrieben, Vereins-, oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

    Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

    Die Steuer wird bei Veranstaltungen, z.B. Tanzveranstaltungen nach der Kartensteuer (Anzahl der ausgegeben Eintrittskarten und Höhe des Eintrittsgeldes) oder als Pauschsteuer (Größe des benutzten Raumes) vom Veranstalter erhoben.

    Bei Geldspielautomaten wird die Vergnügungssteuer quartalsweise nach dem Einspielergebnis festgesetzt und bei Unterhaltungsgeräten je Apparat und angefangenen Kalendermonat.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e2a4f57c78c476ead36350949e0639e3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
    • Anlage zur Vergnügungssteuererklärung mit Gewinnmöglichkeit

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

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    • Aufstellererlaubnis
    • Bestätigung für die Eignung des Aufstellortes gemäß § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
    • Geldspielgeräte, die der technischen Richtlinie TR5 entsprechen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit kann online auf dieser Seite unter dem Punkt "Dienste" abgegeben werden. Im Anschluss werden Sie durch die notwendigen Abfragen geleitet und können die erforderlichen Belege direkt hochladen. Den Bearbeitungsstand können Sie im Anschluss über den Postkorb des Serviceportals nachverfolgen.

    Alternativ finden Sie entsprechende Vordrucke unter dem Punkt "Downloads". Die Erklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalenderviertelsjahres einzureichen.

    Die Steuer wird im Anschluss mit Steuerbescheid festgesetzt. Diesen erhalten Sie mit der Post. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.

    Fristen

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    Die jeweiligen Fristen entnehmen Sie bitte aus der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    ca. 14 Tage

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de