Vergnügungsteuer Festsetzung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Der Besteuerung durch Vergnügungssteuer unterliegen u.a. nachfolgende Veranstaltungen in der Stadt:
- Ausspielen von Geld oder ähnlichen Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
- Betreiben von Musik-, Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen -apparaten
- Striptease- Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- An- u. Abmeldung von Geldspielgeräten und/oder Unterhaltungsgeräten
- Monatliche Abrechnung in Gaststätten ab 01.04.2015
- Monatliche Abrechnung in Spielhallen ab 01.04.2015
- Quartalsabrechnung in Spielhallen und/oder Gaststätten ab 01.04.15
- SEPA-Basislastschrift-Mandat
Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der Stadt ein.
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Steuersätze entnehmen Sie der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergisch Gladbach (Vergnügungssteuersatzung) .
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Vergnügungssteuer
- Merkblatt Geldspielgeräte ab dem 01.04.2015
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen