Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Die in der Stadt Baesweiler veranstalteten

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
    • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art,
    • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen,
    • Sex- und Erotikmessen,
    • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen und in Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen-, oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten

    unterliegen der Besteuerung.

    Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter) oder Halter der Apparate (Aufsteller).

    Bemessungsgrundlagen sind Eintrittsgelder, der Spielumsatz, die Größe des benutzten Raumes, der Spieleinsatz bzw. die Anzahl der Apparate oder die Roheinnahme.

    Im Online-Verfahren können Sie Spielgeräte mit / ohne Gewinnmöglichkeit zur Vergnügungssteuer anmelden.

    Zudem ist die Erklärung zu den Einspielergebnissen nach der Vergnügungssteuersatzung online verfügbar. Bítte geben Sie bei der Erklärung zu den Einspielergebnissen im Feld Objektnummer das jeweilige Kassenzeichen ein.

    Weitere Informationen können Sie der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Baesweiler (Vergnügungssteuersatzung) vom 29.04.2015 entnehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2be862fcbe304cfc8d8cdbe854385081

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de