Vergnügungsteuer Festsetzung
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. Ebenso werden Tanzveranstaltungen, spezielle Filmvorführungen sowie die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, die Veranstaltung von Sexmessen und Erotikmessen besteuert. Die Steuer wird von der Kommune erhoben. Das Aufkommen fließt nur ihr zu.
Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Vergnügungssteuer wenden:
E-Mail: Vergnuegungssteuern@Stadt-Koeln.de
Telefonnummer: 0221 / 221-21771
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Ansprechpartner
Steueramt
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Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
Fax: 0221 / 221-21689
E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen