Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. Ebenso werden Tanzveranstaltungen, spezielle Filmvorführungen sowie die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, die Veranstaltung von Sexmessen und Erotikmessen besteuert. Die Steuer wird von der Kommune erhoben. Das Aufkommen fließt nur ihr zu.

    Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Vergnügungssteuer wenden:

    E-Mail: Vergnuegungssteuern@Stadt-Koeln.de
    Telefonnummer: 0221 / 221-21771

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eb8927d0895f240f792bbd07efbe20ee

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Athener Ring 4

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis

    Fax: 0221 / 221-21689

    E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de