Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Die Vergnügungssteuer wird erhoben für

    • öffentliche Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
    • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
    • Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
    • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -
    • Sex- und Erotikmessen
    • Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
      (als Spielapparate gelten auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden)
    Steuersätze für Spielapparate je angefangener Kalendermonat ab 01.04.2016
    Klassifizierung der Automaten in Spielhallen in Gaststätten und sonstigen Räumen mit Gewinnmöglichkeit 19 v. H. des Einspielerergebnisses 10 v. H. des Einspielerergebnisses ohne Gewinnmöglichkeit je Apparat 39,00 Euro 28,00 Euro Automaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben, je Apparat 500,00 Euro 500,00 Euro
    Steuersätze für weitere Veranstaltungen
    • wenn ein Eintrittspreis erhoben wird: 22 v. H. des Eintrittspreises oder Entgelts
    • wenn kein Eintrittspreis erhoben wird: 1,00 Euro je angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche; zuzüglich Aufschlag für Veranstaltungen nach 1.00 Uhr nachts

    Bitte beachten Sie: Veranstaltungen sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung anzumelden. Weitere Informationen erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen.

    Mit Ausfüllen des unten angehängten Online-Formulars "Einzugsermächtigung Lastschriftmandat" können Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens nutzen und uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Weitere Informationen finden Sie unter Lastschriftverfahren.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden, weiterführenden Links zur Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte, Spielhallenerlaubnis und Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten.

    Zentrale E-Mail-Adresse

    vergnuegungssteuer@dinslaken.de

     

                     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_428e8bb3fa890eb6faa3eb6bba86615a

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L21023 | Claudia Pifkowski

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Fristen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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