Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungssteuer

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Für Unterhaltungsgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit, die in Gastwirtschaften und Spielhallen aufgestellt sind, wird von der Stadt Willich Vergnügungssteuer erhoben.

    Für Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit erhalten Sie am Anfang jeden Jahres einen Jahresbescheid.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuerverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Willich

    Die Steuererklärung (Steueranmeldung) für die aufgestellten Geräte mit Gewinnmöglichkeit ist grundsätzlich bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres mit den entsprechenden Zählwerkausdrucken einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    Kosten

    Hinweise für Willich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de