Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Jüchen

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Tanzveranstaltungen:

    Bei Tanzveranstaltungen bemisst sich die Vergnügungssteuer pauschal nach der Größe der Veranstaltungsfläche. Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene 10m² Veranstaltungsfläche 1,20 Euro. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die Steuer 0,70 Euro je Veranstaltungstag und angefangene 10m² Veranstaltungsfläche.

    Spielautomaten:

    Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungsautomaten) werden nach deren Anzahl versteuert. Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung

    •         in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:   49,00 €
    •         in Gastwirtschaften und sonstigen Orten:        49,00 €


    Bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Einspielergebnis.
    Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse (sogenannter Kasseninhalt aus dem Gesamtbetrag der eingesetzten Spielbeträge - Spieleinsätze - abzüglich der ausgezahlten Gewinne) zuzüglich Röhrenentnahme (sogenannter Fehlbetrag) und abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld.

    Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
     

        in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:   17% des Einspielergebnisses

        in Gastwirtschaften und sonstigen Orten:       17% des Einspielergebnisses


    Dart, Billard und Kicker gelten als Sportgeräte und unterliegen somit nicht der Vergnügungssteuerpflicht.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Haushaltsausführung und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02165 915-2029

    E-Mail: steuerbuero@juechen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de