Vergnügungsteuer Festsetzung
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Die Stadt Grevenbroich erhebt u.a. auf die im Stadtgebiet stattfindenden Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sowie das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und Gaststätten oder ähnlichen Räumen Vergnügungssteuer.
Bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielapparate) bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz.
Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Apparates sowie jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellort bis zum 7. Werktag des folgenden Kalendermonats schriftlich anzuzeigen.
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen: 5% des Spieleinsatzes, jedoch mindestens 50,00 €
- in Gastwirtschaften und sonstigen Orten: 5% des Spieleinsatzes, jedoch mindestens 40,00 €
Abgabefristen Steuererklärung: 15.04., 15.07., 15.10., 15.01. für die jeweils vergangenen drei Monate.
Den Vergnügungssteuererklärungen sind die Zählwerkausdrucke für jedes Gerät für den gesamten Besteuerungszeitraum beizufügen.
Für nähere Erläuterungen siehe Informationsblatt "Hinweise zur Vergnügungssteuererklärung" im Bereich Formulare.
Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungsapparate) werden nach deren Anzahl versteuert. Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen: 40,00 €
- in Gastwirtschaften und sonstigen Orten: 30,00 €
- Personalcomputer: 15,00 €
- Gewaltspielgeräte: 300,00 €
Dart, Billard und Kicker gelten als Sportgeräte und unterliegen somit nicht der Vergnügungssteuerpflicht.
Bei Tanzveranstaltungen bemisst sich die Vergnügungssteuer nach der Größe des benutzten Raumes.
Berechnungsgrundlage: Flächeninhalt der für die Veranstaltung und die Teilnehmer bestimmten Räume einschließlich des Schankraumes, aber ausschließlich der Küche, Toilette und ähnlichen Nebenräumen.
Höhe: Je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 1,50 €. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die Steuer je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 1,00 €. Geht die Veranstaltung über 1 Uhr nachts hinaus, erhöht sich die Steuer für jede weitere angefangenen Stunde um 25 v.H. des Steuerbetrages.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Für die Anmeldung von Automaten und die Erklärung zur Vergnügungssteuer stehen Ihnen zwei Formulare zum Download bereit. Bitte reichen Sie diese bei der zuständigen Einrichtung ein.
Ein Online-Verfahren für die Vergnügungssteuer wird derzeit entwickelt und bereitgestellt, sobald es zur Verfügung steht (siehe Link).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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