Vergnügungsteuer Festsetzung
Vergnügungsteuer Festsetzung
Hinweise für Solingen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
Rechtsgrundlage(n)
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§2 Nr. 6 u. 7 Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Solingen (Vergnügungssteuersatzung)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Abgabe der Erklärung: Monatliche Abgabe der Erklärung bis zum 14. Tag des Folgemonats
Fälligkeit: Die Steuer ist für jeden Kalendermonat bis zum 14. Tag des Folgemonats zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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