Internationaler Artenschutz
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Das Umweltamt (untere Naturschutzbehörde) nimmt diesbezüglich folgende Aufgaben wahr:
- Meldeverfahren zum Besitznachweis von Tieren und Pflanzen besonders und streng geschützter Arten (Ausstellen der EG-Bescheinigungen)
- Artenschutzrechtliche Kontrollen bei Besitzern, Züchtern, Händlern oder Messen und Ausstellungen geschützter Arten
- Beratung in Artenschutzfragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-25422
Fax: +49 231 50-25422
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dortmund
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Erwerb, Besitz oder Vermarktung von Exemplaren der besonders und streng geschützter Arten
Private Initiative für ein Artenhilfsprojekt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG- und EU-Verordnungen Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Landesnaturschutzgesetz NW, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsordnung, Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa 88) u. diverse Ratsbeschlüsse
Verfahrensablauf
Hinweise für Dortmund
Fristen
Hinweise für Dortmund
Gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung ist der Beginn einer Haltung unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden (nach aktueller Rechtsprechung bedeutet dies, innerhalb von 14 Tagen).
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dortmund
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen