Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten der Verordnung (EG) Nr. 338/97 Erhebung

    Internationaler Artenschutz

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Das Umweltamt (untere Naturschutzbehörde) nimmt diesbezüglich folgende Aufgaben wahr:

    • Meldeverfahren zum Besitznachweis von Tieren und Pflanzen besonders und streng geschützter Arten (Ausstellen der EG-Bescheinigungen)
    • Artenschutzrechtliche Kontrollen bei Besitzern, Züchtern, Händlern oder Messen und Ausstellungen geschützter Arten
    • Beratung in Artenschutzfragen

    weitere Informationen zur Leistung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bcb825f391c60d83f4d9f4c70018e597

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstr. 45

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25422

    Fax: +49 231 50-25422

    E-Mail: umweltamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstr. 45

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25422

    Fax: +49 231 50-25422

    E-Mail: umweltamt.baumschutzsatzung@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Erwerb, Besitz oder Vermarktung von Exemplaren der besonders und streng geschützter Arten

    Private Initiative für ein Artenhilfsprojekt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG- und EU-Verordnungen Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Landesnaturschutzgesetz NW, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsordnung, Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa 88) u. diverse Ratsbeschlüsse

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung ist der Beginn einer Haltung unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden (nach aktueller Rechtsprechung bedeutet dies, innerhalb von 14 Tagen).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de