Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten der Verordnung (EG) Nr. 338/97 Erhebung

    Gebühren für Antrag auf Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten begleichen

    Hinweise für Solingen

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    In solchen Fällen kann es helfen, den Bereich um das Nest vorübergehend zu meiden, Insektengitter vor Fenster zu montieren, die Flugbahn der Tiere umzuleiten oder mit anderen Tricks für ein harmonisches Miteinander zu sorgen.

    Der Stadtdienst Natur und Umwelt berät Sie gerne kostenlos bezüglich der Gefährlichkeit von Insekten und zu Ihren ganz individuellen Möglichkeiten vor Ort.

    Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass das Sie störende Nest umgesiedelt werden müsse, so haben Sie nun folgende Möglichkeiten:

    Nester der Deutschen oder Gemeinen Wespe

    Beauftragen Sie ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen Ihrer Wahl - auch ohne Rücksprache mit der Behörde.

    (Achtung: Die Verbraucherzentrale gibt Tipps hierzu: Siehe rechts bei Downloads)

    Hummel- oder Hornissennester

    Diese Tiere sind besonders geschützt. Daher dürfen diese nur entfernt/umgesiedelt werden, wenn vorher vom Stadtdienst Natur und Umwelt eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist.

    Eine solche Genehmigung beantragen Sie mit dem Formular, das Sie rechts als Onlinedienstleistung finden.

     

    Plötzlich auftretende Bienenschwärme

    Falls die Tiere bei Ihnen plötzlich in einem Schwarm aufgetreten sind, der sich irgendwo niedergelassen hat, ist in der Regel von Honigbienen auszugehen.

    In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Imker in Solingen, die die Tiere gerne bei Ihnen abholen (siehe rechts bei Weiterführende Links).

    Allerdings bitten die Imker um Verständnis, dass sie bei Alarmierung nicht innerhalb von Minuten vor Ort sein können, da sie in der Regel berufstätig sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a3ee60c33fe583763098e07ad2a0118e

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 30.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    67-12 Verwaltung Untere Umweltbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bonner Straße 100

    42697 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    Formulare

    Hinweise für Solingen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Die telefonische Beratung ist kostenlos.

    Für eine Genehmigung zur Entfernung/Umsiedlung eines geschützten Nestes wird eine Gebühr von mindestens 30 € abhängig vom Aufwand erhoben.

    Auch eine Ablehnung des Antrages wegen nicht ausreichender Gründe ist gebührenpflichtig.

    Wenn ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt wird, muss dessen Einsatz vom Auftraggebenden selbst bezahlt werden.

     

    Um Wespennester in Glascontainern kümmern sich die Technischen Betriebe Solingen, Tel. 290 4534.

    Um Wespennester auf Bolz- und Sportplätzen kümmert sich der Stadtdienst Sport und Freizeit, Tel. 290 2311.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de