Wohngeld Auskunft

    Wohngeld Auskunft

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Wohngeld ist ein vom Bund und Land NRW getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Einen Anspruch auf diesen Zuschuss können Sie haben, wenn das Einkommen Ihres Haushalts nicht zum angemessenen und familiengerechten Wohnen ausreicht. Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch ist unter anderem, dass Sie keine anderen Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beziehen

    Wohngeld wird für Mieter von Wohnraum oder Bewohnern von Heimen als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt. 

    Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind:

    • die Anzahl der Haushaltsmitglieder
    • das Einkommen aller Haushaltsmitglieder
    • die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

    Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, ist eine telefonsiche oder persönliche Kontaktaufnahme mit der Wohngeldstelle zu einem Beratungsgespräch zu empfehlen. 

    Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. 

    Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_79ff307adecb55e56cfb1e188df2dbd3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Welche Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden müssen, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab und wird Ihnen im Rahmen des Beratungsgesprächs mitgeteilt. 

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 01. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen. 

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle oder als Download. 

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen : https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de