Wohngeld AuskunftOnline erledigen

    Wohngeld Bewilligung erstmalig

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Sie können Wohngeld als Mieter:innen (Mietzuschuss) oder als Eigentümer:innen für selbst genutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert - auf der Basis der sogenannten Wohngeldformel - berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst.

    Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau (Mietstufen). Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

    Zuständig
    KontaktpersonZuständig für BuchstabeDorothee Loheide-NiesmannA, B, C, DVanessa FrantzenE, F, GMatthias MaaßenK, LRegina BreyersP, Q, R, YIsabelle HannenSt, SchRamona BalsanoM, N, O, U, V, W, XLisa Marie KuhlH, I, JLarissa BorchardtS (ohne St + Sch), T, Z

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_15d6b428873adeb2b5af1a59de9eb85c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Grundversorgung

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    Technisch geändert am 31.07.2023

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    Soziale Grundversorgung

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    Technisch geändert am 31.07.2023

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    Technisch geändert am 21.06.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung, Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind, aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg), letzte Mietänderung, Kaltwasserabrechnung, Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2. Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?
    Gesamteinkommen

    Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge, z.B. für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum

    • Steuern vom Einkommen
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    geleistet werden. Werden alle 3 aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.

    Miethöhe/monatliche Belastung bei Eigentum

    Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Auch Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste gehören nicht dazu.

    Einkommen der Haushaltsmitglieder

    Neben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

    Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind.

    Zum Beispiel:

    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    • Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
    • Die Antragstellung ist online möglich.
    • Der Wohngeldantrag ist bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen.
    • Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
    • Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
    • Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Hinweise zu Benötigten Unterlagen

    Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie folgende Nachweise beifügen:

    Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere:

    • Mietvertrag,
    • ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,
    • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden,
    • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

    Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B.

    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
    • aktueller Rentenbescheid,
    • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
    • Nachweis für Unterhaltszahlungen,
    • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
    • Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z.B. Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de