Wohngeld Auskunft

    Wohngeld Auskunft

    Beschreibung

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses oder Eigentumswohnung. Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Wohngeld. Wichtig ist zudem, dass das Wohngeld frühestens ab dem Ersten des Monats bewilligt werden kann, in dem der Antrag gestellt wurde.

    Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

    Personen erhalten auf Antrag für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

    Ob und in welcher Höhe Wohngeld bewilligt werden kann, hängt ab

    • von der Höhe des Gesamteinkommens,
    • von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder und
    • von der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete und Belastung.

    Nicht antragsberechtigt sind

    • alleinstehende Wehrpflichtige und Zivildienstleistende,
    • Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder zählen, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben, und
    • vorübergehend abwesende Haushaltsangehörige für den von ihnen auswärts genutzten Wohnraum.
    • Empfänger folgender Transferleistungen, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören:
      • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
      • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
      • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
      • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch.

    Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6ad47f4ad49bfd19055bc34c3570fd52

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 4.1 - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoogeweg 71

    47623 Kevelaer

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    Wohngeldrechner im Internet, Formulare und weitere Informationen

    Es steht ein landesweiter Wohngeldproberechner für die Bürger auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW zur Verfügung, mit dem anonymisiert der individuelle grundsätzliche Wohngeldanspruch errechnet werden kann, ohne dass konkrete Anträge gestellt werden müssen.

    Online Wohngeld beantragen

    Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung kann ab sofort online ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden, indem ergänzende Angaben zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung eingegeben werden. Dieser Antrag kann direkt im Anschluss an die Probeberechnung an die zuständige Wohngeldbehörde übermittelt werden und ist ohne Unterschrift gültig.

    Wichtiger Hinweis:

    Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld.

    Die Antragsaufnahme erfolgt in der Regel nach Terminabsprache, daher ist eine vorherige persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme ratsam. Sprechen Sie hierfür bei einem der entsprechenden Ansprechpartner vor.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

    Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen : https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Bei Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen zu den folgenden Telefonsprechzeiten zur Verfügung: 


    Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 15:30 Uhr


    Für Anfragen erreichen Sie die Wohngeldstelle unter der zentralen Service-Rufnummer: 02832 122 - 824. 

    Sie können auch eine E-Mail an wohngeld@kevelaer.de senden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de