Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Der Kreis Soest erfasst Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über frühere Ablagerungen von Abfällen (Altablagerungen), ehemalige Betriebsstandorte (Altstandorte) und sonstige Verdachtsflächen im Kreisgebiet. Die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz ist berechtigt, diese Informationen folgenden Personen auf Antrag mitzuteilen:

    • Grundstückseigentümer
    • Sonstige Dritte, wie zum Beispiel Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte.

    Antragsteller, die nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen für die beantragte Auskunft zusätzlich eine vom Grundstückseigentümer unterschriebene Einverständniserklärung. Wird diese Erklärung nicht vorgelegt, kann der Kreis Soest grundsätzlich nur eine "Ja/Nein"-Auskunft über einen Eintrag im Kataster geben.

    Um Übermittlungsfehler zu verhindern, erteilt die Kreisverwaltung Auskünfte aus dem Altlastenkataster grundsätzlich nur schriftlich (siehe Antragsformular unter Links und Downloads).

    Darüber hinaus berät die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz, zum Beispiel wenn bei Baumaßnahmen Verunreinigungen festgestellt wurden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b0fce6d9a91db7d7e4f0fc80e6aebb28

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bodenschutz

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bodenschutz

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
    • Genaue Lagebezeichnung (siehe Formular)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Bundes-Bodenschutzgesetz
    • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
    • Landesbodenschutzgesetz NRW
    • Umweltinformationsgesetz
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    In der Regel eine Woche. Bei zusätzlichen Recherchen, zum Beispiel bei Auswertungen von Gutachten, hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Je nach Aufwand fällt eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.

    Zahlungsarten: Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de