Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Der sorglose, nahezu leichtfertige Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen während der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass heute viele Flächen und Grundstücke so stark belastet sind, dass eine gefahrlose Nutzung als Wohn-, Freizeit oder Gewerbefläche nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

    Diese Probleme haben zur Erlassung des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes (BBodSchG) und des Landes-Bodenschutz-Gesetzes (LbodSchG NRW) geführt, mit deren Inkrafttreten auch die Unteren Bodenschutzbehörden bei Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet wurden.

    Die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde werden in Herford durch das Umweltamt des Kreises wahrgenommen. Neben dem allgemeinen Bodenschutz steht die Bearbeitung der Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen im Vordergrund.

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    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Freiheit 21

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Herford

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    Hinweise für Herford

    Was sind Altlasten?

    Altlasten im Sinne des Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

    • Der Begriff Altlasten beinhaltet sowohl Altablagerungen wie zum Beispiel Hausmüll- oder Bodendeponien als auch Altstandorte, zum Beispiel stillgelegte Fabriken.

      § 2 des BBodSchG definiert diese Begriffe wie folgt:
    • Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
    • Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (...).
    • Altlastverdachtsflächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder der Verdacht auf Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht. Dazu zählen auch solche Bereiche, bei denen erst bei einer neuen Situation (z.B. geplante höherwertige Nutzung einer Industriebrache) Gefährdungen entstehen können.
    • Militärische- und Rüstungsaltlasten weisen bestimmte Besonderheiten auf. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet man Rüstungsaltlasten, die durch rüstungsbedingte Aktivitäten und Anlagen entstanden sind und militärische Altlasten, die durch den Militärbetrieb verursacht wurden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de