Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Der Kreis Gütersloh führt ein Kataster über Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen.

    Aufgabe der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde ist es, die von schadstoffbelasteten Böden und Altlasten möglicherweise ausgehenden Gefahren (zum Beispiel für den Menschen oder für das Grundwasser) zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen abzuwehren. Es gilt, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

    Bei Bauvorhaben empfehlen wir:

    Klären Sie vor einem Grundstückskauf oder vor Beantragung einer Baugenehmigung auch die Frage, ob auf dem betreffenden Grundstück Altlasten bekannt sind.

    Eine Auskunft (gern auch telefonisch) aus dem Altlastenkataster bietet bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens oder vor einem Grundstückskauf wichtige Informationen und kann vor unvorhersehbaren Kosten schützen.

    Jeder interessierte Bürger hat das Recht, eine Auskunft über die Daten aus dem Kataster zu erhalten. Für eine schriftliche Auskunft ist jedoch das Einverständnis des Grundstückseigentümers nachzuweisen.

    Inhalte des Altlastenkatasters

    Im Altlastenkataster werden Flächen registriert, die durch früheren Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen und Stoffen belastet sind. Die betreffenden Grundstücke können eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellen. Je nach Gefährdungspotenzial werden nach einzelfallbezogener Prüfung Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen ergriffen.

    Begriffserklärungen

    • Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (zum Beispiel ehemalige Müllkippen).
    • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (zum Beispiel Tankstellen, Emaillierwerke, Chemische Reinigungen).
    • Schädliche Bodenveränderungen: Grundstücke, auf denen durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder den Betrieb heute noch bestehender und genutzter Anlagen Bodenverunreinigungen eingetreten sind (zum Beispiel Privatgrundstück mit einer Bodenverunreinigung durch Heizöl oder laufender Tankstellenbetrieb mit Bodenverunreinigungen).
    • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
    • Altlasten: Flächen, bei denen sich der Altlastenverdacht bestätigt hat und eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstige Gefahren tatsächlich und nachweislich vorliegen.

    Rechtsgrundlagen: Bundesbodenschutzgesetz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e34a72b5a91ef629574914f1833cd4f5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799

    Fax: +49 5241 85-2760

    E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Bei schriftlichen Altlastenauskünften muss die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de