Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Der Kreis als Untere Bodenschutzbehörde übernimmt als Sonderordnungsbehörde Aufgaben des Bodenschutzes sowie der Gefahrenabwehr.

    Zweck des Bodenschutzes ist es, die Bodenfunktion zu sichern und wiederherzustellen, schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden und Altlasten zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen zu treffen. Aus den hierzu erlassenen Rechtsvorschriften werden dem Bürger auch Mitwirkungs- und Duldungspflichten sowie eine Mitteilungspflicht auferlegt.

    Verursacher, Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück haben der zuständigen Bodenschutzbehörde ihnen bekannte Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast mitzuteilen. Sie sind ferner auf Verlangen der Behörde verpflichtet, Auskunft zu erteilen und für die Aufgabenerfüllung erforderliche Unterlagen vorzulegen.

    Die Untere Bodenschutzbehörde erfasst nach pflichtgemäßem Ermessen schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen. Dabei sind die für die Erforschung und Abwehr von Gefahren und die für die Feststellung der Ordnungspflichtigen benötigten Daten, Tatsachen und Erkenntnisse zu sammeln und aufzubereiten. Weiterhin führt die Untere Bodenschutzbehörde über die im Kreisgebiet liegenden altlastverdächtigen Flächen und Altlasten Erstbewertungen durch und führt hierüber ein entsprechendes Kataster. Informationen, zu in dem Kataster, den Dateien und Karten enthaltenen bodenbezogenen Daten, werden auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes gewährt. Die Untere Bodenschutzbehörde kann auf einen hinreichend bestimmten Antrag Auskünfte erteilen und Akteneinsicht gewähren. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig.

    Für die Erteilung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster ist ein Antrag beim Umweltamt zu stellen. Füllen Sie den Antrag direkt digital aus (siehe Onlinedienstleistung; es ist eine Anmeldung notwendig) oder Senden Sie den Antrag (Vordruck siehe Downloads) an altlasten@kreis-heinsberg.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36fc647d12bc89f3ddc34a96dcd7eee2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Auskünfte sind gebührenpflichtig.
    Je nach Aufwand liegen die üblichen Gebühren zwischen 50,- bis 1.000,- €.
    Bei außergewöhnlich aufwendigen Maßnahmen werden Gebühren in Höhe von 2.000,- bis 10.000,- € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de