Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Auf Antrag erteilt die Untere Bodenschutzbehörde der StädteRegion Aachen Auskunftsuchenden, Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten Auskunft aus dem Kataster.

    Das Antragsformular können Sie unter Downloads herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und beachten Sie die Hinweise zur detaillierten Auskunftserteilung.

    Hinweis: Anfragen zu Grundstücken die innerhalb des Stadtgebietes Aachen liegen (Gemarkungen Aachen, Brand, Burtscheid, Eilendorf, Forst, Haaren, Kornelimünster, Laurensberg, Lichtenbusch, Richterich, Sief, Walheim) werden vom Umweltamt der Stadt Aachen in eigener Zuständigkeit bearbeitet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4eb3e8d8a0292e4b793b2ac90982d717

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Altlastenauskunft

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 25.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Für eine Altlastenauskunft werden Gebühren auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erhoben. Diese richten sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen - bei geringem Aufwand, wie z.B. die Auskunft, ob ein Grundstück im Kataster erfasst ist oder nicht, fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de