Altlasten- und Bodenschutzkataster
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz führt ein Kataster der Altlastverdachtsflächen und Altlasten in Krefeld. In diesem Kataster sind alle vorliegenden Daten und Erkenntnisse über altlastverdächtige Grundstücke registriert. In der Stadt Krefeld sind aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit viele Grundstücke mit Altlasten belastet. Seit 1988 werden systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet gesammelt und aufbereitet. Ausgewertet wurden (historische) Karten - und Luftbilder sowie Gewerbedateien und Adressbücher. In Einzelfällen wurden Bauakten hinzugezogen.
Die Informationen im Altlastenkataster werden fortlaufend aktualisiert.
Bodenschutz
Die Rahmenanforderungen sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ausgeführt. In NRW ist ergänzend ein Landes-Bodenschutzgesetz verabschiedet worden.
Zweck der gesetzlichen Regelungen ist es, die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, bereits eingetretene Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Grundwasserkontaminationen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Die Umsetzung beziehungsweise Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen wird vom Fachbereich Umwelt wahrgenommen.
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Ansprechpartner
Altlastenauskünfte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2423
E-Mail: altlastenauskunft@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Bitte füllen Sie das Onlineformular vollständig aus. Die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück erlauben eine eindeutige Identifizierung des Grundstückes. Diese Angaben können Sie dem Grundbuch entnehmen.
- Ungenaue Grundstücksangaben oder die fehlende Einverständniserklärung führen zu einem höheren Bearbeitungsaufwand.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- 4 Wochen (bis 6 Wochen)
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Besonders zu empfehlen ist die Altlastenauskunft bei Bauvorhaben und im Zuge von Grundstückskaufverhandlungen, da Altlasten einen großen Einfluss auf den Wert und die Nutzung von Grundstücken haben können. So kann die Entsorgung von belastetem Aushubmaterial erhebliche Mehrkosten verursachen. Allerdings müssen Altlasten keine Einschränkung für Ihr Bauvorhaben bedeuten. Eine rechtzeitige Berücksichtigung der Altlastenthematik schon in der ersten Planungsphase, ermöglicht in den meisten Fällen eine Realisierung Ihres Vorhabens.
Nach § 3 Umweltinformationsgesetz hat jeder das Recht, Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte zu erhalten. Ausnahmen davon sind unter anderem gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Behörde muss dann im Einzelfall prüfen, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen.
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus unserem Altlastenkataster. Die dort enthaltenen Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden und entsprechen dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit der Unterlagen übernommen.
- Die Informationen aus dem Altlastenkataster unterliegen im Einzelfall dem Datenschutz.
- Eine Freigabe der Informationen muss daher bei jeder Anfrage geprüft werden.
- Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstückes, so teilen Sie das in der Anfrage bitte mit.
- Sofern Sie als Antragsteller nicht Eigentümer sind, ist dem Antrag eine Vollmacht des Eigentümers beizufügen.
Gebühren
Die Altlastauskunft ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand. Für eine Auskunft aus den Daten der Routineerhebung, das heißt detaillierte Untersuchungen liegen nicht vor, werden Gebühren in Höhe von 42,00 Euro erhoben.
Liegen für das Grundstück differenzierte Untersuchungen vor, beträgt die Gebühr bis zu 500,00 Euro.
Links
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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