Gasthörerschaft ZulassungOnline erledigen

    Als Gasthörer oder Gasthörerin zugelassen werden

    Sie möchten als Gasthörer an Lehrveranstaltungen teilnehmen?

    Beschreibung

    Wenn Sie ausgewählte Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besuchen wollen, können Sie einen Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft im Rahmen der vorhandenen hierfür zugelassenen Studienmöglichkeiten stellen. Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich.

    In der Regel können Sie sich in einem Verzeichnis über die für die Gasthörerschaft geeigneten und genehmigten Lehrveranstaltungen informieren. 

    Die Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester. Es besteht keine Berechtigung, Prüfungen abzulegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können lediglich Bescheinigungen ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2e3cc0ecec4f1d69aabf435acda67b89

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b57cb34848db6b4995cab914a88e377e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Universität Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Universitätsstraße 25

    33619 Bielefeld

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Interaktion 1

    33619 Bielefeld

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. 

    Die Voraussetzungen können jedoch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anforderungen.

    Formulare

    Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    Um für die Gasthörerschaft an einer nordrhein-westfälischen Hochschule zugelassen zu werden, ist der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. 

    Über besondere Voraussetzungen informieren Sie sich bitte direkt bei der jeweiligen Hochschule.

    Rechtsgrundlage(n)

    §52 HG NRW

     

     

    Verfahrensablauf

    Bei Interesse an einer Gasthörerschaft stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der jeweiligen Hochschule. 

    Nach der Zulassung sind Sie als Gasthörer oder Gasthörerin der jeweiligen Hochschule eingetragen und können die dafür vorgesehenen Lehrveranstaltungen besuchen. 

    Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschulen. 

    Fristen

    Die Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Kosten

    In der Regel fällt eine Gebühr an. Die Höhe dieser Gebühr variiert zwischen den Hochschulen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Gebühr für die Gasthörerschaft entfallen (z.B. für Geflüchtete). Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Zulassung zur Gasthörerschaft direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de