Wohnungssicherung Beratung
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Bei einer Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes. Mit einem Mietverhältnis im bürgerlich-rechtlichen Sinne ist sie nicht vergleichbar. Eine Obdachlosenunterkunft soll lediglich Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten. Ein Standard, den eine Mietwohnung in aller Regel bietet, darf daher nicht vorausgesetzt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- Kündigungsschreiben
- Mietvertrag
- Nachweise über Einkünfte und Vermögen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 14 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Verfahrensablauf
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Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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