Wohnungssicherung Beratung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Haushalten, denen - unabhängig aus welchen Gründen - ein Wohnungsverlust droht und die sich nicht selbst helfen können und daher auf behördliche Hilfe angewiesen sind, kann die notwendige wohnraumsichernde Unterstützung gegeben werden, damit der Wohnungsverlust abgewendet werden kann.
In den Fällen, in denen der Wohnungsverlust unmittelbar bevorsteht, kann eine Einweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft erfolgen, um die Obdachlosigkeit zu vermeiden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die beizubringenden Unterlagen werden im persönlichen Beratungsgespräch festgelegt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen