Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung

    Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind alle Anlagen zu genehmigen, die in der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (BImSchV) aufgeführt sind.

    In diesen Fällen ist eine Genehmigung grundsätzlich erforderlich, wenn:

    • eine Anlage wird neu errichtet oder
    • eine Anlage erstmalig den festgesetzten Schwellenwert überschreitet

    Wird eine bestehende und bereits genehmigte Anlage verändert, kommen drei Möglichkeiten in Betracht:

    • es muss eine Änderungsgenehmigung erteilt werden (nach §16 BImSchG).
    • die Anlagenänderung muss angezeigt werden (nach §15 BImSchG).
    • die Änderung erfordert kein immissionsschutzrechtliches Verfahren.

    Konzentrationswirkung

    Die Genehmigung nach dem BImSchG hat konzentrierende Wirkung: andere behördliche Entscheidungen (zum Beispiel eine Baugenehmigung) sind in dem BImSchG-Bescheid enthalten. Das bedeutet, dass im Genehmigungsverfahren alle entscheidenden Fachbehörden beteiligt werden, die das Vorhaben aus der jeweiligen fachlichen Sicht beurteilen.

    Beteiligung der Öffentlichkeit

    Für bestimmte Anlagen ist ein förmliches Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Ist dies der Fall, sind die Antragsunterlagen öffentlich auszulegen und es ist ein Erörterungstermin durchzuführen. Bei diesem werden eventuell erhobene Einwendungen berücksichtigt.

    Haben die Anlagen geringe Auswirkungen auf die Umwelt, wird ein vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ob bei einer Anlage ein vereinfachtes oder ein förmliches Verfahren erfolgt, hängt von der Produktionsmenge und der Betriebsart ab

     

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    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Umweltschutz (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Die Bezirksregierung Detmold hat im Internet Formblätter für das Genehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt.

    Gerne können Sie mit uns im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens Kontakt aufnehmen, um den notwendigen Umfang der Antragsunterlagen abzustimmen.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Herford

    Die Genehmigungsgebühr berechnet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW auf Grundlage der Gesamtkosten der Anlage.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 15.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de