Befreiung vom Schulbesuch vor oder nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie möchten gerne wissen, ob Sie noch schulpflichtig sind?
Wenn Sie unsicher sind und/oder Fragen zu Ihrem weiteren schulischen Weg benötigen, beraten wir Sie gerne.
Wichtig: Die Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich. Uns sind zwar die jeweiligen Rechtsgrundlagen bekannt, wir können daher auch gezielt beraten. Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen wir aber keine geben, diese kann die Bezirksregierung Köln erteilen.
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Ansprechpartner
Bildungsberatung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-29282 oder 0221 / 221-29285
Fax: 0221 / 4544659
E-Mail: bildungsberatung@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
-Praktikumsvertrag
-Arbeitsvertrag
-letztes Zeugnis in Kopie
-schulischer Lebenslauf
Voraussetzungen
- Sie müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
- Nennung eines Befreiungsgrundes
- Praktikum mit angemessenem zeitlichen Umfang und der Berufsorientierung dienend
Rechtsgrundlage(n)
§ 38 Abs. 3 und Abs. 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
SGV Inhalt : Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) | RECHT.NRW.DE
Verfahrensablauf
- Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht.
- Bei den Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs sowie den Förderschulen mit Förderschwerpunkten Hören und Sehen ist der Antrag an die jeweils zuständige Bezirksregierung richten.
- Bei Hauptschulen sowie Förderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung sind die Schulämter die richtigen Ansprechpartner.
- Die Schulaufsichtsbehörde prüft die Voraussetzungen zur Erteilung der Befreiung
Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über die vorzeitige Beendigung Ihrer Schulpflicht (Ermessensentscheidung)
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022