Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen
Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten sowie in Theatern und bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Abbrennen von pyrotechnischen Effekten in geschlossenen Räumen
Pyrotechnische Effekte (sogenanntes Indoor-Feuerwerk) dürfen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Theater und vergleichbare Einrichtungen) nur dann abgebrannt werden, wenn die Effekte vorher entsprechend der beabsichtigten Verwendung erprobt sind.
Die eingesetzten pyrotechnischen Effekte müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin zugelassen und mit einer BAM-Nummer versehen sein. Das Abbrennen des Feuerwerks ist nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestattet.
Falls erforderlich, stellt die Feuerwehr Kamen eine Brandwache; die Kosten sind vom Veranstalter zu tragen. Über die Erfordernis und Personalstärke der Brandsicherheitswache entscheidet die Gemeinde in Abstimmung mit der Feuerwehr Kamen, Brandschutzdienststelle. Je nach Art, Ort und Umfang der eingesetzten Pyrotechnik können weitere Auflagen verfügt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
Zur Beschleunigung des Verfahrens wäre es hilfreich, wenn die erforderlichen Unterlagen auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag ist schriftlich spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum einzureichen und muss folgende Angaben beinhalten:
- Angaben zum Antragsteller
- Angaben zu Datum und Uhrzeit
- Angaben zum Veranstaltungsort
- Angaben zum Veranstalter
- Angaben zu Art und Umfang der pyrotechnischen Effekte
- Ein Lageplan mit Positionen der geplanten pyrotechnischen Effekte
(Lage- beziehungsweise Bühnenplan mit Schnitt und Höhenangaben zur Bühne/ Gebäude) - detaillierter Ablauf- und Zeitplan über die geplanten pyrotechnischen Effekte
- Angaben zum Zeitpunkt zur Erprobung der Effekte in der Veranstaltungsstätte/ Gebäude
- Angaben und Beschreibung zu den feuergefährlichen Effekten ohne Pyrotechnik (beispielsweise Flammenschalen, Flame-Jets)
- Die Benennung des Eigentümers/ Betreibers der Veranstaltungsstätte und gegebenenfalls seines Beauftragten für den Brandschutz mit Namen, Anschriften, Mobilnummern und E-Mail-Adressen sowie deren Zustimmung zur Durchführung der pyrotechnischen Vorführung im beantragten Umfang.
Formulare
Hinweise für Kamen
Voraussetzungen
Hinweise für Kamen
Das Abbrennen eines Indoor-Feuerwerks in Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchern bedarf einer schriftlichen Genehmigung nach § 23 Absatz 6 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Fernseh-, Musical- und Filmstätten sowie in Theatern und bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.
Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:
- Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.
- Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Zulassung Pyrotechniker, Effektgeräte, Abstände et cetera) statt.
- Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker beziehungsweise der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.
- Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.
- Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.
Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen:
- Sie rufen den Online Dienst auf
- Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Unternehmensdaten können dann nach Erstanmeldung aus dem Servicekonto automatisch in den Online Antrag übernommen.
- Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus
- Es müssen für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Fristen
Hinweise für Kamen
Der Antrag ist schriftlich spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert je nach Aufwand mindestens 14 Tage.
Kosten
EUR 53,00 pro halbe Stunde Tätigkeit, inklusive Wegezeit, Büroarbeitszeit und Abnahme vor Ort
Fahrkostenpauschale: EUR 8,10
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Inneres und Sport Hamburg - Amt Feuerwehr - Westphalensweg 1 20099 Hamburg am 18.05.2022
Stichwörter
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