Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen
Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten sowie in Theatern und bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Ein Feuerwerk der Klassen T1 und T2 wird in geschlossenen Räumen abgebrannt (sogenanntes Indoor-Feuerwerk), im Regelfall durch ausgebildete Pyrotechniker*innen. Hierfür brauchen Sie eine Genehmigung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Nutzung öffentlicher Flächen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: siehe Servicenummern
E-Mail: strassennutzungen@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum und Uhrzeit
- Angaben zum Veranstaltungsort
- Angaben zur Veranstalterin/zum Veranstalter
- Angaben zu Art und Umfang der vorgesehenen pyrotechnischen Effekte
Formulare
Hinweise für Köln
Voraussetzungen
- Um eine Genehmigung erhalten zu können, müssen Sie volljährig sein.
- Für Effekte der Kategorie T1 müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen mehr erfüllen.
- Für Effekte der Kategorie T2 bedarf es einer Erlaubnis beziehungsweise eines Befähigungsscheines.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Verfahrensablauf
Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Fernseh-, Musical- und Filmstätten sowie in Theatern und bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.
Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:
- Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.
- Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Zulassung Pyrotechniker, Effektgeräte, Abstände et cetera) statt.
- Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker beziehungsweise der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.
- Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.
- Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.
Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen:
- Sie rufen den Online Dienst auf
- Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Unternehmensdaten können dann nach Erstanmeldung aus dem Servicekonto automatisch in den Online Antrag übernommen.
- Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus
- Es müssen für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Fristen
Die Genehmigung muss mindestens 2 Wochen vor Datum des Bühnenauftritts beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert je nach Aufwand mindestens 14 Tage.
Kosten
Hinweise für Köln
Gebührenrahmen zwischen 40 und 500 Euro je nach Fall.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Inneres und Sport Hamburg - Amt Feuerwehr - Westphalensweg 1 20099 Hamburg am 18.05.2022