Geräte-Altbatterien
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Informationen erhalten Sie unter: Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Müll- und Sperrmüllabfuhr: Für die Müll- und Sperrmüllabfuhr in Hennef ist die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH, Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg, Tel.: 02241/306306 zuständig. Online: http://www.rsag.de.
Sperrmüll: Für Fragen der Sperrmüllabfuhr steht die Hotline 02241 / 306444 zur Verfügung.
EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH: Die ERS EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG). Das Aufgabengebiet der ERS erstreckt sich über alle Abfälle im Rhein-Sieg-Kreis, die nicht über die Abfallgebühren bereits bezahlt wurden. Die ERS übernimmt die fachgerechte Entsorgung von über 100 Abfallarten. Online: http://www.ers-containerdienst.de.
---------------------------------
Besonderer HINWEIS zum Thema Glasconainer: Für die Glassammlung ist das Duale System Deutschland (DSD) verantwortlich, die eigenständig in Abstimmung mit der Stadt Hennef Sammelcontainer aufstellt und regelmäßig leert. Zuständig für die Entleerung ist die Firma Remondis (Herr Müller, Tel. 0228 / 76 66 612). Weitere Informationen und Standorte aller Hennefer Glascontainer.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@hennef.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Formulare
Hinweise für Hennef (Sieg)
Voraussetzungen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hennef (Sieg)
Fristen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hennef (Sieg)
Kosten
Hinweise für Hennef (Sieg)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Der Handel ist verpflichtet Kunden auf Ihre Verpflichtung zur Rü,ckgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen.
Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln ü,ber die unentgeltliche Rü,ckgabemö,glichkeit fü,r gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie ü,ber die Bedeutung der Symbole fü,r kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren.
Werden diese Hinweise nicht nicht richtig nicht vollstä,ndig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben gilt dies als Ordnungswidrigkeit die mit einem Buß,geld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt fü,r die fehlende Rü,cknahme der gebrauchten Batterien und deren Ü,berlassung an den Hersteller.
Hä,ndler von Kfz-Starterbatterien kö,nnen bei der Pfanderhebung zusä,tzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rü,ckgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfä,llt wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird.
Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit die mit einem Buß,geld bedroht ist.
Links
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)