Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder ohne Einbürgerungsanspruch (Miteinbürgerung)
Miteinbürgerung für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder minderjährige Kinder
Wenn sich Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Lebenspartner einbürgern lässt, können Sie und/oder Ihr minderjähriges Kind unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig miteingebürgert werden.
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Ansprechpartner
Kosten
EUR 255,00 je erwachsenen Einbürgerungsbewerber
EUR 51,00 für jedes miteinzubürgernde minderjährige Kind (ohne eigenes Einkommen)
Weitere Informationen
www.mkffi.nrw/einbuergerung-02
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html
https://ichduwir.nrw/einburgerung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021