Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder ohne Einbürgerungsanspruch (Miteinbürgerung)

    Miteinbürgerung für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder minderjährige Kinder

    Wenn sich Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Lebenspartner einbürgern lässt, können Sie und/oder Ihr minderjähriges Kind unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig miteingebürgert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutsche_r Staatsangehörige_r ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer_innen diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer_innen müssen ihre gesetzlichen Vertreter_innen die Einbürgerung beantragen. Dies sind in der Regel die Eltern.

     

    Wir bitten Sie, alle Unterlagen vor Antragsstellung gesammelt zu haben, um den Antrag schnellstmöglich auszufüllen, da es ansonsten zu technischen Problemen kommen könnte.

    Sollten Sie sich mit Ihrem Ehepartner/Ihrer Ehepartnerin zusammen einbürgern lassen wollen, klicken Sie bitte im Formular unter dem Punkt "Mein Ehe-/Lebenspartner soll miteingebürgert werden" nicht auf ja sondern auf nein, da dies einen technischen Fehler bei der Gebührenberechnung auslöst. Sollte Ihr Ehe-/Lebenspartner miteingebürgert werden sollen, so muss ein eigener Antrag gestellt werden. Die Sachbearbeiter werden diese nachher in der Bearbeitung verknüpfen.

    Wir bitten die Umstände zu entschuldigen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a15785824394d2402240d5a693bc015f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52064 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-5600

    Fax: +49 241 5198-83306

    E-Mail: einbuergerung@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Infostelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-5600

    Fax: +49 241 5198-83306

    E-Mail: auslaenderamt@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Welche Unterlagen mitgebracht werden müssen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Einbürgerungsantrag (siehe Downloadbereich).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    • 5-jähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
    • Niederlassungserlaubnis oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht. Nicht ausreichend für eine Einbürgerung sind Aufenthaltserlaubnisse nach den in §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5und 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke.
    • Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
    • keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
    • Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen; insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens
    • gesicherter Lebensunterhalt (in der Regel kein Bezug von öffentlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld II und Grundsicherung)
    • Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
    • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
    • Keine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich

    Bei bestimmten Personengruppen (beispielsweise Asylberechtigte, Ehegatten von Deutschen) gelten abweichende Voraussetzungen (zum Beispiel kürzere Mindestaufenthaltszeiten).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Den Antrag können Sie ab sofort online stellen. Sie können zunächst über einen Quick-Check online prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

    Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung bereits ein Gebührenvorschuss erhoben wird. Im Falle einer Ablehnung des Antrages fallen ebenfalls Gebühren an. Deshalb achten Sie bitte auch darauf, dass Sie den Antrag NUR stellen können, wenn Sie in der StädteRegion Aachen leben (Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen).

    Alternativ kann die Antragstellung auch weiterhin persönlich in der Außenstelle des Ausländeramtes, Trierer Str. 1, 52078 Aachen erfolgen. Hierzu vereinbaren Sie entweder einen Termin oder sprechen ohne Termin mit Wartezeit (Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr) vor.

    Sofern Sie nicht in Aachen wohnen, können Sie den Antrag auf Einbürgerung auch bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (z. B. Meldeamt oder Bürgerbüro) abgeben.

    Fristen

    Im Falle einer Einbürgerungszusicherung muss innerhalb von 2 Jahren die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit herbeigeführt werden.

    Kosten

    EUR 255,00 je erwachsenen Einbürgerungsbewerber EUR 51,00 für jedes miteinzubürgernde minderjährige Kind (ohne eigenes Einkommen)

    Weitere Informationen

    www.mkffi.nrw/einbuergerung-02 https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html https://ichduwir.nrw/einburgerung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de