Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
Sie können unabhängig von Ihrer Qualifikation eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung oder Weiterbildung zu absolvieren.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor.
Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt. Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- Familiennachzug
- besondere Aufenthaltsrechte
Diese Aufenthaltszwecke werden im Aufenthaltsgesetz weiter untergliedert.
Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern dies für die Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Bei Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
- Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit liegt vor.
Rechtsgrundlage(n)
§ 16a Abs. 1 AufenthG
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland in der Regel ein nationales Visum für Deutschland beantragen. Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich dann um eine Aufenthaltserlaubnis bemühen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Antragstellung anbietet.
Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese im Original mit zum Termin).
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese im Original mit zum Termin).
- Ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, holt die Ausländerbehörde diese i.d.R. in einem verwaltungsinternen Verfahren ein.
- Sie erhalten anschließend entweder die beantragte Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck.
- Ändert sich der Zweck Ihres Aufenthalts, müssen Sie dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitteilen.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird im Scheckkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestellt (eAT-Karte). Für die Anfertigung werden in der Ausländerbehörde Ihre Fingerabdrücke genommen. Außerdem müssen Sie eine Unterschrift leisten.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
- Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sowie die Ausstellung der eAT-Karte fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
- Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie deren Verlängerung beantragen.
Zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wendet sich der Aus- und Weiterbildungsbetrieb an die für den Ort der Aus- bzw. Weiterbildung zuständige Ausländerbehörde. Unter Umständen ist in Ihrem Bundesland eine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet worden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels betragen zwischen 60,00 Euro und 250,00 Euro. In bestimmten Fällen sind Ausländer von der Gebühr befreit oder es kann von ihr abgesehen werden (§§ 44 ff. der Aufenthaltsverordnung).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2022
Stichwörter
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