Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum Zweck der betrieblichen Aus- und WeiterbildungOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen

    Sie können unabhängig von Ihrer Qualifikation eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung oder Weiterbildung zu absolvieren.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.

    Neben den mitzubringenden Unterlagen für die einzelnen Aufenthaltstitel müssen Sie in der Lage sein, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich zu verständigen, dass heißt Sie sollten auf die Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde antworten können.

    Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. Ob und wenn ja, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wird im Beratungsgespräch festgestellt werden können.

    Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach der Aufenthaltsverordnung. Auch diese können Sie für Ihren Antrag im Beratungsgespräch erfahren.

    Weitere Informationen zur Beantragung/Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie hier. Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels vorher einen Termin mit der Ausländerbehörde. Sie haben die Möglichkeit, das nachstehende Kontaktformular für Terminanfragen zu nutzen.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen befristete Aufenthaltserlaubnis ein vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie können die Anträge online stellen oder die Formulare zur Erteilung / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis herunterladen den gültigen Nationalpass oder Identitätskarte (Personalausweis) 1 aktuelles biometrisches Foto den Krankenversicherungsnachweis den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:bei Arbeitnehmern: die aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben bei Selbstständigen / Freiberuflichen: die Gewerbeanmeldung bei Nichterwerbstätigen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Sparguthaben,Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten, etc.) Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. Niederlassungserlaubnis ein vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie können den Antrag online stellen oder das Formular zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis herunterladen. den gültigen Nationalpass 1 aktuelles biometrisches Foto den Krankenversicherungsnachweis den Nachweis über einen ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren zum Beispiel durch Vorlage einer Meldebescheinigung den Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag beziehungsweise Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung) einen Nachweis über die Leistung von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (zum Beispiel erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs; alternativ deutscher Schulabschluss oder erfolgreiche Sprachprüfung nach dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (zum Beispiel bestandener Test "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest) den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweise (Lohn-, Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate) oder ggf. eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben bei Selbstständigen / Freiberuflichen: die Gewerbeanmeldung sowie Nachweis über Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Gewinn- und  Verlustrechnung des Steuerberaters) bei Nichterwerbstätgen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Sparguthaben, Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten etc.)

    Voraussetzungen

    -    Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern dies für die Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
    -    Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. 
    -    Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    -    Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    -    Bei Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
    -    Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit liegt vor. 
     

    Rechtsgrundlage(n)

    § 16a Abs. 1 AufenthG

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland in der Regel ein nationales Visum für Deutschland beantragen. Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich dann um eine Aufenthaltserlaubnis bemühen.

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. 

    Das Verfahren gestaltet sich wie folgt: 
    -    Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Antragstellung anbietet. 
    Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese im Original mit zum Termin).
    -    Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese im Original mit zum Termin). 
    -    Ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, holt die Ausländerbehörde diese i.d.R. in einem verwaltungsinternen Verfahren ein.
    -    Sie erhalten anschließend entweder die beantragte Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
    -    Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. 
    -    Ändert sich der Zweck Ihres Aufenthalts, müssen Sie dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitteilen.
    -    Die Aufenthaltserlaubnis wird im Scheckkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestellt (eAT-Karte). Für die Anfertigung werden in der Ausländerbehörde Ihre Fingerabdrücke genommen. Außerdem müssen Sie eine Unterschrift leisten.
    -    Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. 
    -    Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sowie die Ausstellung der eAT-Karte fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
    -    Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie deren Verlängerung beantragen.
    Zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wendet sich der Aus- und Weiterbildungsbetrieb an die für den Ort der Aus- bzw. Weiterbildung zuständige Ausländerbehörde. Unter Umständen ist in Ihrem Bundesland eine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet worden. 
     

    Fristen

    - Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. - Die Aufenthaltserlaubnis wird gewöhnlich für die Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung erteilt - Widerspruchsfrist gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Visumverfahrens bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung erfragen. Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dauert etwa sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de