Handelsregister
Hinweise für Leopoldshöhe
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Aufgabe des Handelsregisters
Mit dem Handelsregister soll Rechtssicherheit geschaffen werden (zum Beispiel für den Abschluss von Verträgen). Es beinhaltet daher Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Unternehmen (zum Beispiel genaue Firmenbezeichnung, Sitz des Unternehmens, Zweigniederlassungen, eventuelle Haftungsbeschränkungen, vertretungsberechtigte Personen, persönlich haftende Gesellschafter).
Auch Gesellschafterlisten oder Protokolle von Jahreshauptversammlungen können beim Amtsgericht eingesehen werden.
Frei zugängliche Information
Alle Interessierten können zu Informationszwecken beim Amtsgericht Einsicht in das Handelsregister nehmen und einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen.
Struktur
Das Handelsregister besteht aus 2 Abteilungen.
- Abteilung A
Hier sind unter anderem Einzelkaufleute (e.K.), offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) eingetragen. - Abteilung B
Hier sind Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) eingetragen.
Eintrag eines Kleingewerbes
Betreiben Sie ein Unternehmen, das keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (so genannte Kleingewerbetreibende), so sind Sie nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern Sie von dieser Berechtigung Gebrauch machen und sich eintragen lassen, werden Sie mit der Eintragung Kaufmann oder Kauffrau geführt.
Kaufmännische Rechte und Pflichten
Als Kaufmann haben Sie im Gegensatz zum so genannten Kleingewerbetreibenden unter anderem folgende Rechte und Pflichten:
- Sie dürfen Prokura erteilen, also Angestellte mit weitreichenden Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen ausstatten. Ihrer besonderen Bedeutung wegen wird die Erteilung einer Prokura in das Handelsregister eingetragen.
- Sie können einen Gerichtsstand frei vereinbaren.
- Sie können Bürgschaften, Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis auch mündlich erteilen.
- Sie müssen die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften beachten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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