Ausländerjugendfalknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

    Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerjugendfalknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen.

    Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:

    • Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
    • Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
    • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
    • Mindestalter 16 Jahre
    • Charakterliche und körperliche Eignung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a6e6314c365147045453eaea80ca667c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Antragsformular
    2. Personalausweis
    3. Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
    4. Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein
    5. Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de