Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerjugendfalknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde erteilt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Vorzulegen sind der Antrag, die Versicherungsbestätigung, eine SEPA-Lastschrift, der Jagdschein (bei Verlängerungen) sowie bei Erstausstellungen ein Lichtbild und das Prüfungszeugnis.
Bitte senden Sie die Unterlagen vornehmlich auf dem Postweg zu. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten am Haus der Städteregion Aachen, Zollernstraße 10, einwerfen oder an der dortigen Information abgeben. Die Rücksendung des Jagdscheines erfolgt dann per Post.
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Städteregion Aachen
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.
Fristen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
Hinweise für Städteregion Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Städteregion Aachen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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