abgeschleppte Fahrzeuge

    abgeschlepptes Fahrzeug

    Gerade noch stand Ihr Auto am Fahrbahnrand und nun ist es weg? Für das Verschwinden gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Ordnungswidrig abstellte, angemeldete und nicht angemeldete Fahrzeuge, die eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen, können je nach Fall an eine andere Stelle umgesetzt oder auf ein Sicherstellungsgelände verbracht werden. Bei der Verbringung auf ein Sicherheitsgelände kann das Fahrzeug vom Fahrzeughalter oder -führer abgeholt werden. Über die Herausgabe der Fahrzeuge entscheidet die Ordnungsbehörde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6f524413bac9017fd988f40948501ac5

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Personalausweis, Fahrzeugpapiere, Fahrzeugschlüssel, ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Für die Herausgabe des Kraftfahrzeuges nehmen Sie bitte während der üblichen Dienstzeiten beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung Kontakt auf. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Polizei Rheda-Wiedenbrück.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Keine Fristen, jedoch ggf. Standgebühren pro Tag und Androhung der Verwertung

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    sofort

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Auslösung des Fahrzeuges muss vor Ort erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de