Schwarzarbeit Prüfung von Personen

    Schwarzarbeit Prüfung von Personen

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Schwarzarbeit stellt für die gesamte Wirtschaft, insbesondere für das Handwerk, ein Problem dar. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, schließen Unternehmen von fairer Konkurrenz aus und bringen den Staat um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind verschiedene Behörden zuständig:

    Der Kreis Gütersloh verfolgt und ahndet ausschließlich Verstöße gegen die Bestimmungen der Handwerksordnung und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, wenn

    1. ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Handwerksrolleneintrag ausgeübt wird (§ 1 Handwerksordnung).
    2. ein Gewerbe ohne Gewerbeanzeige ausgeübt wird (§ 14 Gewerbeordnung).
    3. ein Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte ausgeübt wird (§ 55 Gewerbeordnung).
    4. eine Person zu einer unter den Punkten 1. bis 3. aufgeführten Formen der Schwarzarbeit beauftragt wird (Auftraggeber).

    Darüber hinaus verfolgt das Hauptzollamt Bielefeld nicht nur das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen, sondern auch

    1. den Missbrauch von Sozialleistungen,
    2. den Missbrauch von Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
    3. die Verletzung der Meldepflicht als Arbeitgeber sowie
    4. die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung.

    Entsprechende Mitteilungen nimmt das Hauptzollamt Bielefeld entgegen. So erreichen Sie das Hauptzollamt Bielefeld:

    Hauptzollamt Bielefeld
    -Finanzkontrolle Schwarzarbeit-
    Eckendorfer Str. 43
    33609 Bielefeld
    Telefon (0521) 3047-0
    Fax (0521) 3047-1991
    E-mail: poststelle.hza-bielefeld@zoll.bund.de

     

    Informationen über die zulassungspflichtigen Handwerke, insbesondere über die Meisterpflicht sowie die Ausnahmeregelungen, erhalten Sie bei der

    Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
    Obernstraße 48
    33602 Bielefeld
    Telefon: (0521) 5608-0
    e-mail: info@handwerk-owl.de

    sowie bei der

    Kreishandwerkerschaft Gütersloh
    Eichkoffstraße 3
    33330 Gütersloh
    Telefon (05241) 23 48 40
    e-mail: info@kh-gt.de

    Verstöße gegen die Handwerksordnung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden können. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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