Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

    Führerschein - Fahrerlaubnis Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 und 196

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    zu B196:

    Mit Inkrafttreten der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 31.12.2019 , wird den Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.

    Die Schlüsselzahl 196 gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht 0,1 kW/kg übersteigt.

    Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

    Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.

    Um den Eintrag der Schlüsselnummer 196 zu erhalten, müssen Interessierte

    • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
    • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
    • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.
    zu B96:

    Seit der Reformierung der Führerscheinklassen im Jahr 1999, ist es mit der Fahrerlaubnis der Klasse B lediglich gestattet, Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg zu fahren. Anhänger dürfen höchstens 750 kg wiegen und die Gesamtmasse kann nicht überschritten werden.

    Durch die Erweiterung vom Führerschein der Klasse B auf B96 ist es dem Inhaber gestattet, Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zu führen. Die maximale Gesamtmasse des Gespanns samt Anhänger darf allerdings nicht mehr als 4250 kg betragen.

    Für das Führen von Zugfahrzeug inklusive Anhänger mit jeweils maximal 3.500 kg wird der Anhängerführerschein BE notwendig.

    Um den Eintrag der Schlüsselnummer 96 zu erhalten, müssen Interessierte

    • das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben
    • die Teilnahme an einer Fahrerschulung nach § 6a i. V. m. Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung nachweisen; diese umfasst eine 2,5-Stündige theoretische sowie eine 3,5-Stündige praktische Schulung.

    Die Schlüsselzahl 96 kann frühestens mit der Fahrerlaubnisklasse B erteilt werden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

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    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

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    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

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    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Führerschein - Fahrerlaubnis Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 und 196

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Für die Schlüsselzahl 96:

    • Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sein.
    • Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mindestens 2,5 Stunden theoretische Schulung, mindestens 3,5 Stunden praktische Schulung).
    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.

    Für die Schlüsselzahl 196:

    • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
    • Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein.
    • Sie müssen 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können.
    • Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • für die Eintragung einer Schlüsselzahl bei vorhandenem Kartenführerschein: 43,70€
    • für die Eintragung einer Schlüsselzahl bei altem "rosa" oder "grauen" Führerschein: 53,90€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schlüsselzahl B96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig ist.

    Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.

    Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

    • Personalausweis
    • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
    • vorläufiger Ausweis
    • Reisepass

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de