Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Wenn Sie die Schlüsselzahlen B 96 oder B196 in Ihren Führerschein eintragen lassen möchten, müssen Sie vorab keinen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Sie absolvieren die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (B96) oder 7b (B196) Fahrerlaubnisverordnung - FeV - in einer Fahrschule Ihrer Wahl und vereinbaren im Anschluss einen Termin bei der Führerscheinstelle. Hierfür wählen Sie die Dienstleistung "Umtausch Führerschein (z. B. Eintrag B96/B196, Namensänderung)", oder stellen Sie den Antrag online.
Schlüsselzahl B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern mit maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (auch mit Beiwagen).
Für die Eintragung gelten folgende Voraussetzungen:
- Ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
- Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl
- Nachweis gemäß Anlage 7b FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer "Fahrerschulung" von mindestens neun Unterrichtseinheiten
- Zwischen "Fahrerinnenschulung" und Eintragung darf maximal ein Jahr liegen
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
Schlüsselzahl B96
Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Für den Eintrag gelten folgende Voraussetzungen:
- Besitz der Klasse B
- Nachweis gemäß Anlage 7a FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer "Fahrerschulung" von mindestens sieben Unterrichtseinheiten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Eintragung einer Schlüsselzahl
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- Teilnahmebescheinigung an der jeweiligen Fahrerschulung
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Führerschein
- Ein biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)
- Bescheinigung über die absolvierte "Fahrerschulung" nach Anlage 7a FeV (B96) oder 7b FeV (B196)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
68,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die Schlüsselzahl B96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig ist.
Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023