Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte

    Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte

    Hinweise für Roetgen

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    Die Rechtslehre unterscheidet zwei Formen der Obdachlosigkeit: die freiwillige und die unfreiwillige Obdachlosigkeit.

    Freiwillig obdachlos sind diejenigen Personen, welche - gleichgültig, aus welchen Gründen - mit einem Leben unter freiem Himmel mehr oder weniger einverstanden sind.

    Unfreiwillig obdachlos ist hingegen, wer nicht Tag und Nacht über einen wettergeschützten Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse verfügt, die insgesamt den Anforderungen an einen menschenwürdige Unterkunft entspricht und der mit diesem Zustand nicht einverstanden ist.

    Nur die unfreiwillige Obdachlosigkeit begründet die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde der Stadt Würselen, welche sodann Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Beseitigung der Obdachlosigkeit ergreift.

    Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine andere Möglichkeit einer Unterbringung besteht, beispielsweise bei Verwandten oder Bekannten, und die jeweilige Person sich auch nicht aus eigenen Mitteln eine Unterbringung verschaffen kann, beispielsweise vorübergehend im Hotel o.ä.

    Gemeinsam mit der betroffenen Person werden die vorgenannten Aspekte besprochen, um das Vorhandensein einer sog. Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, nämlich dem Leib und Leben der betroffenen Person, abklären zu können. Sollte im Anschluss an das Gespräch eine Gefahr bejaht werden, so wird die Ordnungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Soziales eine vorläufige Unterbringung der Person veranlassen.

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 3.32 - Ordnungsamt

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

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    Technisch geändert am 20.06.2023

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    SG 3.32 - Ordnungsamt

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    Technisch geändert am 18.01.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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