Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Für eine qualifizierte betriebliche oder schulische mindestens 2jährige Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e4c755c6d054a70ae9f9db14406f9f21

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    E-Mail: abh@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • betriebliche oder schulische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    • Dauer mind. 2 Jahre
    • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen 
    • Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    § 16a AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    1. Ausbildungsvertrag per E-Mail einreichen
    2. Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit durch die Ausländerbehörde. Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
    3. Aufforderung zur Vorsprache nach Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit
    4. persönliche Vorsprache mit Termin

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Ausbildung erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Die Ausbildung darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt und die Ausländerbehörde den Ausbildungsbeginn genehmigt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de