Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen Zustimmung

    Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Der Kreis Viersen fördert durch die Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach § 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)  die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen von ambulanten Pflegediensten mit Sitz im Kreisgebiet, die durch unmittelbar pflegerische Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) bedingt sind. Die Förderung richtet sich nicht an pflegebedürftige Menschen, sondern an die Pflegedienste.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_17554a5489f5b1b899b8ae5b6ad437d8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50/2 Pflege, Betreuungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de