Schulzahnärztlicher Dienst
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Gemäß § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) berät die untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) Kinder, Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund-, und Kieferbereiches. Soweit erforderlich führt das Gesundheitsamt dazu regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen durch, um Krankheiten und Fehlentwicklungen zu verhüten und zu mildern. Daneben regelt § 54 des Schulgesetzes für das Land NRW, dass die Gesundheitsämter die Aufgaben der Schulgesundheitspflege in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahrnehmen. Dabei umfasst der schulärztliche Dienst insbesondere auch zahnärztliche (Reihen-) Untersuchungen. Die gesetzlichen Aufgaben werden seitens des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg durch die dort beschäftigen Zahnärztinnen und zahnmedizinischen Fachangestellten ausgeführt.
Neben den v.g. Aufgaben der Gesundheitspflege bei Kindern und Jugendlichen obliegen dem zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes gemäß § 19 ÖGDG NRW auch gutachterliche Aufgaben, soweit dies durch Rechtsvorschriften geregelt ist (z.B. nach den Beihilfeverordnungen oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Dabei wird z.B. Stellung genommen zu Fragen der Zahnsanierung und des Zahnersatzes.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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