Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen

    Schulzahnärztlicher Dienst

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Gemäß § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) berät die untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) Kinder, Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund-, und Kieferbereiches. Soweit erforderlich führt das Gesundheitsamt dazu regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen durch, um Krankheiten und Fehlentwicklungen zu verhüten und zu mildern. Daneben regelt § 54 des Schulgesetzes für das Land NRW, dass die Gesundheitsämter die Aufgaben der Schulgesundheitspflege in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahrnehmen. Dabei umfasst der schulärztliche Dienst insbesondere auch zahnärztliche (Reihen-) Untersuchungen. Die gesetzlichen Aufgaben werden seitens des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg durch die dort beschäftigen Zahnärztinnen und zahnmedizinischen Fachangestellten ausgeführt.

    Neben den v.g. Aufgaben der Gesundheitspflege bei Kindern und Jugendlichen obliegen dem zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes gemäß § 19 ÖGDG NRW auch gutachterliche Aufgaben, soweit dies durch Rechtsvorschriften geregelt ist (z.B. nach den Beihilfeverordnungen oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Dabei wird z.B. Stellung genommen zu Fragen der Zahnsanierung und des Zahnersatzes.

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2021

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    Gesundheitsförderung

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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