notwendige Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht

    notwendige Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Das Schulgesetz NRW (SchulG NRW) beinhaltet u. a. die Schulpflichtüberwachung. Grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten den Schulpflichtigen bei der zuständigen Schule an- oder abzumelden.

    Zur Überwachung übermittelt die abgebende Schule der aufnehmenden Schule sowie dem Schulträger personenbezogene Daten der schulpflichtigen Schüler. Bei Übergang in die weiterführenden Schulen melden die Erziehungsberechtigten den Schüler für die Schule der von ihnen gewählten Schulform und Schulart an. Die weiterführende Schule gibt eine Rückmeldung an die Grundschule, so dass diese die Anmeldungen überprüfen kann.

    Mit Hilfe des Einwohnermeldeamtes werden alle erstmalig schulpflichtig werdenden Kinder durch das Schulverwaltungsamt erfasst. Die betroffenen Eltern werden über ihre Anmeldepflicht und die Anmeldetermine der zuständigen Schulen vor Ort unterrichtet.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 34 ff. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de