notwendige Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Das Schulgesetz NRW (SchulG NRW) beinhaltet u. a. die Schulpflichtüberwachung. Grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten den Schulpflichtigen bei der zuständigen Schule an- oder abzumelden.
Zur Überwachung übermittelt die abgebende Schule der aufnehmenden Schule sowie dem Schulträger personenbezogene Daten der schulpflichtigen Schüler. Bei Übergang in die weiterführenden Schulen melden die Erziehungsberechtigten den Schüler für die Schule der von ihnen gewählten Schulform und Schulart an. Die weiterführende Schule gibt eine Rückmeldung an die Grundschule, so dass diese die Anmeldungen überprüfen kann.
Mit Hilfe des Einwohnermeldeamtes werden alle erstmalig schulpflichtig werdenden Kinder durch das Schulverwaltungsamt erfasst. Die betroffenen Eltern werden über ihre Anmeldepflicht und die Anmeldetermine der zuständigen Schulen vor Ort unterrichtet.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Formulare
Hinweise für Rahden
Voraussetzungen
Hinweise für Rahden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
§ 34 ff. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Fristen
Hinweise für Rahden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rahden
Kosten
Hinweise für Rahden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rahden