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    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Der Zustand Obdachlosigkeit definiert Menschen, die über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten.

    Gemäß dem Ordnungsbehördengesetz haben die Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Sie können hierzu die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Für diese Aufgabe hält die Stadtverwaltung Dülmen eine Obdachlosenunterkunft bereit. Drohende und auch bestehende Obdachlosigkeit bedeutet eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da ohne Obdach Leben und Gesundheit bedroht sind. Obdachlose haben unter Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens sowie familiärer Bindungen die Obdachlosigkeit zu beseitigen. Diese kann durch vorübergehendes Wohnen bei Freunden oder Verwandten aber auch durch Anmieten von Wohnraum (Apartment, Wohnung, Hotelzimmer) erfolgen. Stehen nachweislich keine eigenen Finanzmittel zur Verfügung, können folgende Hilfen angeboten werden: Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) für nicht Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II).

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

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    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de