Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Wenn Sie in einer sozialen Notlage sind, die über die allgemeinen Risiken des Lebens wie z.B. Krankheit, Behinderung, Einkommensarmut hinausgeht, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen. Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist. 

     

    Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

     

    Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen. Dazu zählen insbesondere: 

    • ambulante oder stationäre Betreuung
    • Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
    • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
    • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
    • Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
    • Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.

     

    Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland NEU

    Adresse

    Hausanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Antrag auf Sozialhilfe
    • Gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Formulare: Sozialhilfegrundantrag
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, die in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten sind und diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. 

    Schwierige Lebensverhältnisse können zum Beispiel sein: 

    • fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum,
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
    • gewaltgeprägte Lebensumstände,
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
    • vergleichbare nachteilige Umstände.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Nach Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragstellung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/personeninbesonderensozialenschwierigkeiten/personeninbesonderensozialenschwierigkeiten_1.jsp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de